Friseur- und Kosmetik-Innung Rhein-Westerwald

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Die im Bezirk der Friseur- und Kosmetik-Innung Rhein-Westerwald ansässigen Berufsbildenden Schulen sind:

Kreis Altenkirchen:
Berufsbildende Schule Betzdorf-Kirchen
Auf dem Molzberg 12, 57548 Kirchen
Tel.: 02741 7 95970 - Fax: 02741 / 959733
www.bbs-betzdorf-kirchen.de

Kreis Neuwied:
David-Roentgen-Schule Neuwied
Langendorfer Straße 65, 56564 Neuwied
Tel.: 02631/9890 – Fax: 02631/989100
www.drsneuwied.de

Westerwaldkreis:
Berufsbildende Schule Montabaur
Von Bodelschwingh Straße, 56410 Montabaur
Tel.: 02602 / 15750 - Fax: 02602 / 157590
www.bbs-montabaur.de

   

Berufsbildende Schule Westerburg
Hofwiesenstraße 1, 56457 Westerburg
Tel.: 02663 / 99040 - Fax: 02663 / 990440
www.bbs-westerburg.de

 

Die überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen finden statt bei der
Handwerkskammer Koblenz
August-Horch-Straße 6-8, 56070 Koblenz
Tel. 0261 / 398512 - Fax: 0261/ 398 988


Ansprechpartner Gesellenprüfungsausschuss:



Vorsitzende des Gesellenprüfungsausschuss
Sandra Büttner-Velten
Friseurmeisterin
Steimeler Straße 5, 56305 Puderbach
Tel.: 02684-8118





Nadine Fischbach
Friseurmeisterin
Stangenhahnstraße 8, 57520 Steinebach




Hilde Mallm
Friseurmeisterin
Wickengarten 2, 56414 Wallmerod
Tel. 06435 - 6899



Produkte für Auszubildende:

Die Berichtshefte des Landesverbands Friseure & Kosmetik Rheinland als Ausbildungsnachweis, haben sich bewährt.
Abgesteckt auf die Prüfungsvoraussetzung der gestreckten Gesellenprüfung wurde die Auflage auf zwei Berichtshefte, die Voraussetzung zur Prüfungszulassung sind, reduziert. Teil 1 begleitet die/den Auszubildende/ n die ersten 18 Monate bis zum ersten Teil der Prüfung.









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Teil 2 beschäftigt sich mit den Themen der modularen Ausbildung und stellt die Weichen zur Gesellenprüfung Teil 2.


































Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur  / zur Friseurin vom 21. Mai 2008 sieht vor,  Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Friseurs / der Friseurin so zu vermitteln, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen tätigkeit befähigt werden. Dies schließt insbesondere selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren ein (§ 5). Das bedeutet, dass Vorgehensweisen begründet werden und Arbeitsziele dargestellt werden müssen. Dies erfordert eine umfassende Dokumentation des Prüfungsteilnemers in der Gesellenprüfung, die auch als objektiver Bewertungsmaßstab dienen wird. Die Prüfungsmappe erfüllt diese Aufgabe. Die für die inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildungsordnung verantwortlichen Sozialpartner und ihre Sachverständigen befürworten sie deshalb und empfehlen ihren Gebrauch, um eine bundeseinheitliche Gesellenprüfung im Friseurhandwerk sicherzustellen. 




















Verantwortlich: Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald